Carl Schorn verbrachte seine Kindheit in Essen, wo er am 28. November 1818 geboren worden war.
Im Wintersemester 1836/37 ging er für vier Semester zum Jura-Studium nach Bonn. Schon zu Beginn seiner Studienzeit wurde er Mitglied in der schlagenden Studentenverbindung Corps Guestphalia.
In seinen Lebenserinnerungen, die 1898 unter dem Titel „Ein Beitrag zur Geschichte des Rheinlandes im neunzehnten Jahrhundert“ in zwei Bänden in Bonn erschienen ist, beschreibt er ausführlich das gesellige Leben eines Corpsstudenten.
„Wenn eben erwähnt wurde, daß wir Corpsstudenten mit wenigen Ausnahmen unsere Collegien besuchten, so muß hinzugefügt werden, daß damals die Kneipe auch öfter die Stätte nicht bloß heiterer Lieder und fideler Kneiperei, sondern auch geistiger und oft geistreicher Unterhaltung war. Im Winter mußte jeden Samstag Abend eine sogenannte Bierzeitung erscheinen, mit deren Redaktion eine eigene Commission von drei Mitgliedern betraut und diese dabei verpflichtet war, bei einer bestimmten Bierstrafe stets für hinreichenden und erheiternden Stoff zu sorgen. Wenn dieser fehlte, mußte sie selbst zur Ausfüllung der Lücken herhalten, was öfters vieles Kopfzerbrechen verursachte." (Bd. 1, S. 58)
1838 zog es Schorn nach Berlin. Dort absolvierte er zuerst seinen Militärdienst als „Einjährig-Freiwilliger“ und beendete anschließend sein Studium mit dem Examen.
Ab 1840 war er Referendar bei Justizbehörden in Köln, Essen und Hamm und bestand 1846 das Assessorexamen in Berlin. Durch seine Karriere als Volljurist ziehen sich verschiedene Ortwechsel, die vor allem auf Versetzungen zurückzuführen sind: 2x Koblenz, 2x Bonn, Elberfeld, Düsseldorf, Trier, Saarbrücken, Metz.
Ein neues Terrain eröffnete sich für Carl Schorn während der Revolutionsjahre, als der Essener Jakob Grimm auf eigenen Wunsch aus der Frankfurter Nationalversammlung austrat und er zu seinem Nachfolger gewählt wurde. Dort schloss er sich im November 1848 dem Württemberger Hof an, einer Fraktion der linken Mitte. Seine Aufgabe in der Frankfurter Nationalversammlung beschrieb er rückblickend wie folgt:
„Was nun meine Haltung im Parlamente betraf, so war es mir von Anfang an, ja schon vor meinem Eintritt, nie in den Sinn gekommen, im Parlament eine Rolle spielen oder irgendwie hervortreten zu wollen; davor bewahrte mich zunächst mein Respect vor der hohen durch Hunderte von politischen und literarischen Berühmtheiten gezierten Versammlung, sodann war ich eins der jüngsten Mitglieder nicht nur an Jahren, sondern auch an Mitgliedschaft, gewissermaßen ein Epigone und war nicht berufen, meinen berühmten Vorgänger Jakob Grimm an Ansehen zu ersetzen." (Bd. 2, S. 19)
Nur einmal entband er sich von seiner „stillschweigende Aufgabe“, indem er die heimischen Interessen in Form eines Antrags zur Einführung eines allgemeinen deutschen Berggesetzes vertrat, wodurch er „selbstredend das Wort ergreifen“ (Bd. 2, S. 29) musste. Das geschah im Januar 1849. Zur Verabschiedung eines Gesetzes kam es nicht. Die Frankfurter Nationalversammlung wurde im Mai 1849 aufgelöst.
Am Ende des Jahres kehrte Schorn zur Justiz der preußischen Rheinprovinz zurück, erste Station war das Landgericht in Koblenz. Allerdings wirkte seine Tätigkeit in den Revolutionsjahren noch einige Jahre nach. So wurde er erst 1853 vom Assessor zum Staatsanwalt befördert. Im
gleichen Jahr heiratete er Henriette (genannt Fanny) Hauchecorne. 1878 kehrte er als Landgerichtspräsident nach Koblenz zurück, wo er 1883 in den Ruhestand ging. Die letzten Lebensjahre verbrachte Carl Schorn wieder in Bonn. Hier starb er am 10. Dezember 1900.
Der Nachlass sowie Porträtfotos von Carl [Karl] Schorn werden in der ULB Bonn aufbewahrt und können in Kalliope recherchiert werden.
Seine Lebenserinnerungen (1898) können in bonnus recherchiert und bestellt werden. Sie sind auch online frei verfügbar.